Preise im Onlinehandel

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bodo500
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Preise im Onlinehandel

Beitrag von bodo500 »

Ich möchte heute mal ein paar Worte über die Preise im onlinehandel für hochwertige Armbanduhren verlieren.

In letzter Zeit beobachte ich einen (meiner Meinung nach) Missbrauch bei Uhrenverkäufen mit der sogenannten Differenzbesteuerung.
Hier ein kleiner Auszug zum § 25 des Umsatzsteuerrechts:
"Der § 25 a Umsatzsteuergesetz (UStG) "Differenzbesteuerung" verzichtet auf das Merkmal "gebraucht", um von vornherein Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Statt dessen wird allgemein auf Voraussetzungen abgestellt, die im Endergebnis zu dem führen, was man landläufig unter einem Gebrauchtgegenstand versteht."
Wenn Ihr also sicher gehen wollt, dass die Wunschuhr nicht bereits einen Vorbesitzer hatte und auch im rechtlichen Sinne als Neuuhr gekauft werden soll, ist es notwendig, sich vor Bestellung darüber zu versichern, dass die Uhr mit einer kommerziellen Rechnung INCL.MWST geliefert wird. (sofern Ihr beim Händler kauft)
Alles andere sind Taschenspielertricks.
Die MWST ist dann zwischen Konzessionär und Endkunden irgendwo „hängen“ geblieben.
Mit dieser Variante können natürlich andere Preise inseriert werden als incl. Steuer.

Bin mal gespant ob es Rückmeldungen von Käufern gibt, die mit Differenzbesteuerung gekauft haben. Ihr solltet dann den Händler mal fragen wie das bei Neuware geht.
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Arno
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Re: Preise im Onlinehandel

Beitrag von Arno »

Hallo bodo500,


woher weißt du, dass ein Mißbrauch stattfindet ? Werden offensichtlich gebrauchte Uhren als Neuware angeboten ?

Könnte es sein, dass du durch den recht großen Preisunterschied bei bestimmten Uhrenmarken zwischen Online-Grauhändlern und Konzessionären, zu dieser
Vermutung kommst ?

Verstehe mich bitte nicht falsch. Abere wenn sich jemand, nur um ein paar Euro bei seinem ersehnten Luxusgegenstand zu sparen, auf dubiose Geschäfte einlässt,
darf er sich hinterher nicht beklagen....

Es gibt genug seriöse Händler, Konzessionäre und Uhrmacher mit Geschäft. Keiner wird gezwungen sich bei einer unbekannten Online-Website den gewünschten
Gegenstand für 350 Euro weniger zu kaufen und dann zu erwarten er käme direkt aus der Fabrik.


Gruß
Arno :wave:
Die Zeit mag Wunden heilen, aber sie ist eine miserable Kosmetikerin.
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JLC
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Re: Preise im Onlinehandel

Beitrag von JLC »

Guter Einwand, Arno. :thumbup:

Auch bitte nicht verwechseln lieber Bodo, den UVP und den echten Preis einer Uhr.
Gerne werden UVPs angegeben die, mMn, völlig überzogen sind, um dann dem Kunden zu weiß zu machen man hätte ein wahnsinns Preisnachlaß erhalten.
Das hat auch mit der Mwst zu tun.
Viele Grüße

JLC
Bernd
bodo500
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Re: Preise im Onlinehandel

Beitrag von bodo500 »

hallo Arno,

es gibt (große) Onlinehändler, die Neuware mit Rechnung differenzbesteuert - also nicht mit ausgewiesener MWST - anbieten.
das ist nach Umsatzsteuergestz unzulässig, sofern es wirklich NEUWARE ist, bzw. könnte vermutet werden, dass diese Ware schon mal aus der EU steuersparend ausgeführt wurde und danach "irgendwie" wieder im EU-markt landet.
dann sind eben 19% zusätzlich verdient.
das System ist von vielen anderen Märkten als sogenanntes "Mehrwertsteuerkarussell" bekannt.

für gebrauchte Uhren gilt diese Regelung natürlich nicht.
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Arno
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Re: Preise im Onlinehandel

Beitrag von Arno »

Hallo bodo500,


solche "schwarzen Schafe" gibt es bestimmt.

Ich gehe davon aus, dass dieser Steuerbetrug -früher oder später- ans Licht kommt. Gerade deswegen, weil für das so genannte "Mehrwertsteuerkarussell"
kleine und hochpreisige Artikel ideal sind, werden die Behörden auf diese Onlinegeschäfte ein Auge haben.

Darum......wer um ein paar Euro zu sparen nicht beim Konzessionär kauft, sollte sehr sehr vorsichtig sein :-)


Gruß
Arno :wave:
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jgobond
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Re: Preise im Onlinehandel

Beitrag von jgobond »

Guude,
dem Kunden darf es egal sein. Es obliegt dem Gewerbetreibenden seine Einnahmen ordnungsgemäß zu versteuern.
Wurde zu wenig entrichtet, muß er nachzahlen. Nicht der Kunde...
LG
Manfred
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Arno
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Re: Preise im Onlinehandel

Beitrag von Arno »

@jgobond

Soweit ich weiß gilt es als "Beihilfe" zu einer Straftat (in dem Fall Steuerhinterziehung), wenn man wissentlich eine Straftat fördert
oder dazu verhilft, dass diese überhaupt Zustandekommt.

Wenn Du eine Rechnung über eine Uhr hast, als Neuware deklariert, ohne MwSt. darauf, für einen (wie es genannt wird) "deutlich niedrigeren Preis als üblich",
weißt du (meint das Gesetz) das da etwas nicht stimmt. Auch wenn Dir als Käufer dann nicht klar ist, was für ein Betrug genau dahintersteckt. Du förderst
die Straftat und das nennt sich "Beihilfe".

Sicherlich wird das selten vorkommen, aber es ist möglich --


Gruß
Arno :wave:
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jgobond
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Re: Preise im Onlinehandel

Beitrag von jgobond »

nun ich bin kein Jurist, kann mir aber nur schwer vostellen dass der Gesetzgeber von mir verlangt (en kann) eine Rechnung dahin gehend zu prüfen ob die MwSt ordnungsgemäß ausgewiesen ist...
Dann müßte ich ja auch noch die U-St ID prüfen, die Gewerbesteuer, den Gerichtsstand, die Abgaben bei der Innung, Sozialabgaben für Mitarbeiter.....
Und jeder der von so einer Straftat Kenntnis nimmt und diese nicht zur Anzeige bringt müßte ebenfalls belangt werden, da Schweigen demnach auch eine Hilfestellung wäre....
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Arno
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Re: Preise im Onlinehandel

Beitrag von Arno »

Nee Manfred .... du verstehst mich falsch.

Wenn Du einen Luxusgegenstand kaufst, sagen wir eine Rolex für 17000.- Euro, kriegst diese für sagen wir 10.000 Euro angeboten mit einer Rechnung
auf der gar keine MwSt. angegeben wird. Der Händler versichert Dir, dass die Uhr absolut neu und ungetragen ist.

In diesem Fall würde der Gesetzgeber tatsächlich von Dir als Käufer verlangen, dass du merkst das hier etwas nicht stimmt.

Gruß
Arno :wave:
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DanaFox
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Re: Preise im Onlinehandel

Beitrag von DanaFox »

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