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Das Swissness Gesetz 2017

von Karo 19. Mai 2017
Das Swissness Gesetz 2017
Das Schweizer Uhrmacherhandwerk gilt als wahres Qualitätsmerkmal in der Branche. Die „Swiss Made“ Kennzeichnung ist eine Hilfestellung für die Marken und für den Endverbraucher. Es lässt sich sofort erkennen, dass es sich um ein hochwertig verarbeitetes Produkt handelt. Doch in diesem Jahr wird es im Zuge eines „Swissness Gesetzes 2017“ zu neuen Regelungen kommen. Das wichtigste erst einmal vorab - diese Richtlinien müssen in Zukunft erfüllt werden, um die Uhren mit dem Qualitätsmerkmal „Swiss made“ oder „Swissness“ auszeichnen zu können: 1.) Es müssen mindestens 60% der Herstellungskosten des Zeitmessers in der Schweiz angefallen sein. Man spricht von der Uhr als Ganzes (also dem Endprodukt).                                                      2.) Zudem müssen mindestens 50% des Uhrwerk-Wertes aus Bestandteilen bestehen, die in der Schweiz fabriziert wurden. 3.) Die letzte Anforderung umfasst die Herstellungskosten des Werkes. Diese müssen mindestens zu 60% in der Schweiz angefallen sein. Überprüft wird das Einhalten dieser Richtlinien von dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Bei Verstößen kann es zu Abmahnungen und bei gravierenden Fällen sogar zu Anzeigen kommen. Doch was genau ist der Grund für die Einführung der schärferen Richtlinien? Der Begriff „Swiss Made“ steht für Präzision, Zuverlässigkeit, Sauberkeit sowie Fairness. Bekannte Uhrenunternehmen wie Tissot, Oris, Certina und Mido präsentieren mit Stolz den Ursprung ihrer beeindruckenden Uhrmacherkunst. Weshalb auch nicht? Schließlich gelten ihre Produkte als qualitativ und hochwertig. Mit der Zeit wollten jedoch auch viele preiswertere Konkurrenten von dieser Angabe und dem damit verbundenem Interesse profitieren. Durch die geringen Anforderungen prangte immer häufiger ein „Swiss“ Logo oder ein „Swiss Made“ Schriftzug auf den Uhren und den Werbeplattformen der verschiedenen Marken. Eine Vielzahl an Schweizer Uhrenanbietern beobachtete diese inflationäre Benutzung der Begrifflichkeiten „Swissness“ oder „Swiss Made“ mit Besorgnis. Sie bemängelten die bisherigen, wirkungslosen Richtlinien des Gesetzes die einen unfairen Wettbewerb begünstigen. Ein durchaus schlüssiger Einwand. Das jahrelange Plädoyer der Unternehmen, die sich hauptsächlich im teuren Preissegment befinden, führte nun zum Erfolg. So werden Trittbrettfahrer ab sofort auf die Probe gestellt und sind gezwungen den Richtlinien zu folgen, um ihre Artikel mit der „Swiss Made“ Kennzeichnung zu versehen und im fairen Wettbewerb zu bestehen. Fazit: Mit den neuen Veränderungen stehen immense Herausforderungen in Verbindung. Dies führt zu großen Kosten bei der Produktion. So könnten in Zukunft einige Artikel bis zu 50% teurer werden. Studien aus Zürich zu urteilen sind Kunden allerdings bereit diesen Preisanstieg zu bezahlen. Im Gegenzug können sie sich schließlich nun sicher sein, dass ihre „Swiss Made“ Artikel, allen gewünschten Anforderungen gerecht werden.
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