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Wann ist eine Uhr eigentlich „SWISS-MADE“?

Verfasst: 17.10.2008, 19:28
von Maja
Frage: Wann ist eine Uhr eigentlich „SWISS-MADE“?
Antwort: Ein Uhrwerk ist als schweizerisch anzusehen, wenn:
· es in der Schweiz zusammengesetzt wird
· es durch den Hersteller in der Schweiz kontrolliert wird
· die Bestandteile aus schweizerischer Fabrikation ohne Berücksichtigung der Kosten für das Zusammensetzen mindestens 50 Prozent des Wertes ausmachen.

Bei der Berechnung des Wertanteils der Bestandteile schweizerischer Fabrikation gelten folgende Regeln:
· die Kosten des Zifferblattes und der Zeiger sind nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Bestandteile in der Schweiz auf das Werk gesetzt werden
· die Kosten des Zusammensetzens können mitberücksichtigt werden, wenn die durch eine enge industrielle Zusammenarbeit bedingte gleichwertige Qualität der ausländischen Bestandteile mit den schweizerischen Bestandteilen auf dem Wege eines staatsvertraglich vorgesehenen Bestätigungsverfahrens gewährleistet ist


Frage: Was sind die Voraussetzungen für die Benützung des Schweizer Namens?
Antwort: Der Name «Schweiz», Bezeichnungen wie «Swiss-Made», «schweizerisch», «Schweizer Produkt», «in der Schweiz hergestellt», «Schweizer Qualität» oder andere den Schweizer Namen enthaltende oder mit diesem verwechselbare Bezeichnungen dürfen nur für Schweizer Uhren und Uhrwerke benützt werden.

Quelle: http://www.trustedwatch.de/information/faq

Verfasst: 25.11.2008, 19:19
von Luhmichel
Maja, wenn das Werk wie bei einer mir bekannten Marke das Automatik Werk aus China bezieht, es in der Schweiz nur noch bearbeitet und einschalt ist es für mich keine Schweizer Uhr, zumal man davon ausgehen kann das die Gehäuse auch nicht wirklich aus der Schweiz kommen.
Ebenso mag ich aber auch nicht die Glashütter Firmen die aus der Schweiz Werke beziehen und dann Glashütte auf das Blatt drucken. Auch wenn ein bestimmter Anteil an Wertschöpfung übernommen wird.
Darf gar nicht dran denken die Schweizer aus China und von der Schweiz nach Glashütte.

Wer weiss....... :wink:

Verfasst: 04.12.2008, 22:12
von Maja

Verwendung der Herkunftsbezeichnung "SWISS MADE"
Allgemeine Informationen


Gemäss Artikel 47 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben vom 28. August 1992 (MSchG / SR 232.11), sind Herkunftsangaben direkte (geographischer Name) oder indirekte (Schweizerkreuz, Matterhorn usw.) Hinweise auf die geographische Herkunft von Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich Hinweisen auf die Beschaffenheit oder Eigenschaften (z.B. "Swiss Quality"; die Bezeichnung "Dôle", usw.), die mit der Herkunft zusammenhängen.
Kompletter Text...
Quelle: http://www.ige.ch/d/jurinfo/documents/j10709d.pdf